Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Auszubildende zum Pflegefachmann/ zur Pflegefachfrau (m/w/d).
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahr.
Die Ausbildung dauert drei Jahre, mit insgesamt 2100 Stunden Theorie und 2500 Stunden Praxis. Die schulische Ausbildung erfolgt an einer Berufsfachschule für Pflegeberufe. Bei der Wahl der Schule und der Anmeldung sind wir natürlich behilflich. Die praktische Ausbildung erfolgt größtenteils beim gewählten Ausbildungsträger, also z.B. bei uns.
Wenn du dich für uns als Ausbildungsträger entscheidest, wirst du in den ersten beiden Jahren unser Pflegenetzwerk kennenlernen und Praktika im ambulanten Pflegedienst, in unserer Seniorenwohnanlage und in einer unserer Tagespflegen absolvieren.
Über weitere externe Praktika wirst du die Pflege in einem Krankenhaus und auch die Versorgung von Kindern kennenlernen. Vor dem letzten Ausbildungsdrittel entscheidest du, wie es für dich mit der Ausbildung weitergeht: Generalisische Ausbildung oder Spezialisierung.
Wir wissen, das klingt kompliziert. Wenn du Fragen dazu hast, erklären wir dir gerne alles genau.
Staatsexamen
1. Ausbildungsjahr: 1.378,87 €
2. Ausbildungsjahr: 1.455,79 €
3. Ausbildungsjahr: 1.560,17 €
(Stand: Juli 2024)
Voraussetzung für den Zugang zu der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann ist
1. der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss
oder
2. der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss,
sofern
a) eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
b) ein staatlich anerkannter oder staatlich geprüfter Berufsabschluss in einem landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferberuf in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, der den von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 beschlossenen Mindestanforderungen an Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege entspricht,
c) eine bis zum 1. Januar 2020 begonnene, erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder
d) eine auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes in seiner Fassung von 1985 erteilte Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer nachgewiesen wird, oder
3. der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.
Quelle: Referentenentwurf Bundesgesundheits- und-Familienministerium
Haben wir dein Interesse geweckt? Wir freuen uns über deine Bewerbung und auf ein erstes Kennenlernen. Falls du vorab schon ein paar Fragen hast dann melde dich gerne telefonisch bei uns. Unsere Personalabteilung erreichst du von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 und 16:30 und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr unter der Nummer 02541/84461-0.
Jan Beck
Personalleitung
Telefon 02541 /844610